Übermittlungspauschale für eArztbriefe
Praxen haben zusätzlich zu der Pauschale weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für das Senden und Empfangen von eArztbriefen über KIM. Sie erhalten für den Versand 28 Cent (GOP 86900) und für den Empfang 27 Cent (GOP 86901) – maximal 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das regelt der Bundesmantelvertrag.
Hinweis: Die Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt auch nach dem 1. Juli 2023 unverändert. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mitgeteilt, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner TI-Festlegung vom 1. September 2023 diese Regelung nicht aufgehoben habe, sondern sie bis heute weitergelten würde.
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