Tipp des Monats 9/24

Ausgelagerte Praxisräume

Sollten sie in Ihrer Praxis zu wenig Platz für eine Behandlung, z.B. in der Gruppe haben, bietet die KV gemäß § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV die Möglichkeit der ausgelagerten Praxisräume.

Voraussetzungen:

  • Meldung an KV über Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen
  • nur spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • räumliche Nähe zum Kassensitz (idR nicht mehr als 30 min entfernt)
  • Erstkontakt nur am Vertragsarztsitz
  • kein Sprechstundenangebot am Ort der ausgelagerten Praxisräume
  • persönliche Leistungserbringung
  • klare räumliche, personelle und organisatorische Abgrenzung zur Umgebung
  • eigenes Praxisschild

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