Auszug aus dem Newsletter
Viele von Ihnen fragen aktuell nach der Einführung der eRechnung und welche Auswirkungen das für Sie und Ihre Praxis hat. Wir versuchen mal das Wichtigste zusammenzufassen:
In den meisten Praxisverwaltungssystemen wird die eRechnung umgesetzt. Diese ist nicht nur für die Patient*innen wichtig, denn auch Rechnungen an Arbeitsamt, Rentenkasse oder Supervision müssen fortlaufend und später als eRechnung versandt werden.
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F., gem. Vermittlungsergebnis v. 21.2.2024, zuvor Abs. 39) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.
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