Datenschutzberatung
Wir unterstützen Ihre Praxis oder Ihr Institut als externe Datenschutzbeauftragte oder als unabhängige Berater.
Externer Datenschutzbeauftragter
Sie können uns als externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Praxis bestellen. Wenn Sie keine Pflicht dazu haben, stehen wir Ihnen auch als unabhängige Berater zur Seite.
Eine Praxis braucht eine*n Datenschutzbeauftragte*n, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten (§ 38 BDSG). Unabhängig davon kann die Pflicht bestehen, wenn Gesundheitsdaten in großem Umfang verarbeitet werden, etwa in einem MVZ oder einer großen Gemeinschaftspraxis. Wir prüfen gern mit Ihnen, ob das für Ihre Praxis gilt.

Christoph Hoenicke ist qualifizierter Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen.
Checks nach DSGVO
Praxis-Check
Anhand mehrerer Checklisten prüfen wir Ihre Praxis und Ihre Praxisabläufe. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen.
Website-Check
Sie sind unsicher, ob Ihre Website datenschutzkonform ist? Wir prüfen sie unverbindlich.
Ihr Ansprechpartner

Christoph Hoenicke
Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen
Datenschutz in Ihrer Praxis klären
Wir beraten Sie, ob Sie eine*n Datenschutzbeauftragte*n brauchen. Außerdem prüfen wir Praxis und Website.
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