Datenschutzberatung

Wir unterstützen Ihre Praxis oder Ihr Institut als externe Datenschutz­beauftragte oder als unabhängige Berater.

Externer Datenschutzbeauftragter

Sie können uns als externen Datenschutz­beauftragten für Ihre Praxis bestellen. Wenn Sie keine Pflicht dazu haben, stehen wir Ihnen auch als unabhängige Berater zur Seite.

Eine Praxis braucht eine*n Datenschutz­beauftragte*n, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit personen­bezogenen Daten arbeiten (§ 38 BDSG). Unabhängig davon kann die Pflicht bestehen, wenn Gesundheits­daten in großem Umfang verarbeitet werden, etwa in einem MVZ oder einer großen Gemeinschafts­praxis. Wir prüfen gern mit Ihnen, ob das für Ihre Praxis gilt.

Siegel Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen, TÜV Nord 2016

Christoph Hoenicke ist qualifizierter Datenschutz­beauftragter im Gesundheits­wesen.

Checks nach DSGVO

Praxis-Check

Anhand mehrerer Checklisten prüfen wir Ihre Praxis und Ihre Praxisabläufe. Sie erhalten konkrete Handlungs­empfehlungen.

Website-Check

Sie sind unsicher, ob Ihre Website datenschutz­konform ist? Wir prüfen sie unverbindlich.

Ihr Ansprechpartner

Christoph Hoenicke

Geschäftsführer, Datenschutz­beauftragter im Gesundheitswesen

Datenschutz in Ihrer Praxis klären

Wir beraten Sie, ob Sie eine*n Datenschutz­beauftragte*n brauchen. Außerdem prüfen wir Praxis und Website.

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