So gelingt der PVS- Wechsel störungsfrei

Ein Wechsel kann, aber muss nicht kompliziert sein. Wir bieten einen sehr umfangreichen Service zum Thema PVS-Wechsel oder Optimierung der Praxisabläufe an. Wir sind der Überzeugung, dass ein solcher Schritt viele Chancen bereit halten kann, die Praxis besser, moderner und weniger fehleranfälliger aufzustellen.

Fragen, die zu diesem Thema immer wieder an uns herangetragen werden, möchten wir nachfolgend beantworten.

Kann ich mein PVS einfach wechseln?

Ja, sie sind frei in Ihren Entscheidungen. Ein PVS-Wechsel ist immer und zu jeder Zeit möglich.

Welche Vorteile hat ein PVS-Wechsel?

An dieser Stelle müssen Sie selbst überlegen, was sie momentan an Ihrem PVS stört. Einige Kund*innen schauen auf den Preis, der auf dem Markt sehr variieren kann. Einige Kund*innen schauen nach den Inhalten der Praxisverwaltung, z.B. digitale Behandlungsdokumentation, Onlineterminkalender oder dass der eArztbrief und die Telematik-Anwendungen störungsfrei laufen. Manchmal ist es auch nur eine vermeintliche Kleinigkeit wie „bei dem neuen System ist die Hotline erreichbar“. Jedes PVS hat Vor- und Nachteile und viele Gründe können dazu führen, dass man das PVS wechseln möchte.

Werden meine Daten übertragen?

Es gibt verschiedene Wege der Datenübertragung, generell kann aber alles aus Ihrem „alten“ PVS auf Ihr neues PVS übertragen werden. Dies beinhaltet Patientendaten, Diagnosen, Leistungsziffern etc. Der Kostenaufwand ist überschaubar.

Was passiert mit meinem „alten“ PVS?

Wenn wir PVS-Wechsel vornehmen, lassen wir das „alte“ PVS immer noch auf dem Rechner zum Nachgucken. So dient es als Archiv für die nächsten 10 Jahre. Auf Wunsch kann dieses aber auch gelöscht werden.

Wer unterstützt mich beim Wechsel?

Wir als Firma unterstützen sie bei all Ihren Entscheidungen und können zu einigen PVS’en den Wechsel begleiten und organisieren. 

Wie läuft so ein Wechsel ab?

Wir realisieren den Wechsel am liebsten mitten im Quartal, dadurch ist es für sie und uns am stressfreiesten (Hälfe der Patienten war schon da, nicht so viele neue Schritte am Anfang etc.). Im ersten Schritt wird das neue PVS installiert und die Datenübernahme realisiert. Im zweiten Schritt werden die Einstellungen und die Telematik Infrastruktur mit allen Anwendungen eingerichtet. Im dritten Schritt bekommen sie eine individuale Schulung. Ab jetzt sollten sie den Praxisalltag wieder alleine meistern können. Im letzten Schritt wird eine Nachschulung oder die erste Abrechnung gemeinsam realisiert und es werden Nacharbeiten besprochen.

Wenn sie Fragen zum PVS Wechsel haben oder einfach nur einen Beratung zum Thema benötigen, melden sie sich bitte unter 03831309385 oder info@edv-medizin.de

Was sagt eigentlich die Politik?

Kürzlich warf der Abgeordnete und Arzt Stephan Pilsinger (CDU/ CSU) im Bundestag die Frage auf, ob die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorsieht, dass Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) zwingend Schnittstellen vorhalten müssen, die bei einem PVS-Wechsel in einer Praxis eine unkomplizierte, schnelle und vollständige Datenportierung sicherstellen, und, wenn ja, wann ein solches Gesetz vorlegt werden soll?

Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Edgar Franke weist auf die Verpflichtung der PVS-Hersteller hin, „die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Basis des § 371 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) am 6. Juni 2019 veröffentlichte Archivierungs- und Wechselschnittstelle (AWST) umzusetzen“. Eine Umsetzungspflicht bestehe bereits seit dem 6. Juni 2021. „Aktuell bestehen jedoch Herausforderungen in der Umsetzung und Implementierung dieser bei der Industrie“, räumt Franke ein. Die technische Normierung der AWST werde daher in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Interop Councils bis zum Jahr 2025 überarbeitet und zu einer Mehrwertschnittstelle weiterentwickelt. „Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen geprüft, Leistungserbringer bei einem geplanten Wechsel ihrer IT-Dienstleister zu unterstützen“, heißt es weiter. Die Politik ist also auf dem Weg, den technischen Wechsel noch einfacher zu machen.

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

Quelle

Plenarprotokoll 20/159 des Deutschen Bundestages vom 20. März 2024 (S. 20424, Frage 29 des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CDU/CSU)

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