Tipp des Monats 1/24

Ausländische Patient:innen

Patient:innen aus dem Ausland können auch in Ihrer Praxis ohne großen Aufwand behandelt werden. Prüfen Sie kurz die Identität und Herkunft des/der Patient:in und füllen Sie dann das Formular„Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“aus. So rechnen Sie ganz „normal“ über die KV ab.

Nach oben scrollen