Tipp des Monats 10/25 – Videosprechstunde

Bekannte Patienten (also solche, die in den letzten 4 Quartalen mit Karte oder Nachweis in der Praxis waren) benötigen keine Karte oder Überweisungsschein für die Videosprechstunden. Zusätzlich kann die 01452 abgerechnet werden, wenn es sich um einen ausschließlich video-basierten Kontakt im Quartal handelt.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Fall mit einer/m bekannten Patient*In
  • mind. ein Arzt-Patienten-Kontakt in einer Videosprechstunde
  • kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im aktuellen Quartal

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