Bekannte Patienten (also solche, die in den letzten 4 Quartalen mit Karte oder Nachweis in der Praxis waren) benötigen keine Karte oder Überweisungsschein für die Videosprechstunden. Zusätzlich kann die 01452 abgerechnet werden, wenn es sich um einen ausschließlich video-basierten Kontakt im Quartal handelt.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Fall mit einer/m bekannten Patient*In
- mind. ein Arzt-Patienten-Kontakt in einer Videosprechstunde
- kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im aktuellen Quartal
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