Tipp des Monats 11/25 – Dokumentation in der ePA

Psychotherapeutische Praxen sind verpflichtet, bestimmte Dokumente wie z.B. den Befundbericht zur Psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11) in die ePA einzustellen – sofern die Daten während der aktuellen Behandlung erhoben wurden, elektronisch vorliegen und keine Einwände bestehen. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten können auch weitere Unterlagen, etwa Teile der Behandlungsdokumentation, ergänzt werden.

Für Sie bedeutet das: Ein PTV 11, welches ausgedruckt wird, damit es mit der Unterschrift gültig ist, ist nicht digital bzw. elektronisch verfügbar. Ein Zwang, dieses Dokument als PDF-A zu scannen und dann auf die ePA zu übertragen, besteht nicht.


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