Bitte achten Sie darauf, TSS-Fälle korrekt im Schein zu erfassen. Zwar gibt es regionale Unterschiede bei den KVen, jedoch ist ein Punkt immer gleich:
Beim Anlegen des Scheins muss unter Vermittlungs-/Kontaktart der TSS-Fall eingetragen werden. Nur so erhalten Sie die entsprechende Vergütung von Ihrer KV für diesen Fall.
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