2/24_Akutbehandlung (Teil 1) – 35152

Die Akutbehandlung ist in der 2-jährigen Therapiepause abrechenbar: Wenn ein Patient gerade eine Therapie bei einem anderen Therapeuten beendet hat, können Sie ohne Pause die Sprechstunde und Akutbehandlung machen.

Die Akutbehandlung zählt bei jedem Therapeuten neu: Ein Anrechnen von Akutbehandlungsstunden von vorigen Therapeuten ist nicht zulässig, denn die Akutbehandlung zählt bei jedem Therapeuten neu.

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