Infopost 08/23


FÜR DIE PRAXIS


 

 

TI-Förderung voll ausschöpfen

Die seit Anfang Juli geltenden neuen Förderrichtlinien für die Telematik Infrastruktur, die Sanktionen von bis zu 50% Abzug von der monatlichen Fördersumme vorsehen, lösen bei vielen von Ihnen Unverständnis und Nervosität aus. Viele der in den Richtlinien vorgeschriebenen Dinge werden/können oder möchten sie nicht nutzen, ABER wir müssen sie bereitstellen.

Hier finden Sie nochmals die Liste der vorzuhaltenden Module für die volle Fördersumme. (Voraussetzung für den Erhalt der kompletten TI-Pauschale ist die folgende Ausstattung – jeweils aktuelle Version)

Anwendungen

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

Komponenten und Dienste

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TIGateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  • HBA Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
  • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung

 

Ausnahmen von dieser Auflistung sind nur für Facharztgruppen ohne Patientenkontakt vorgesehen.

Das Fehlen eines einzelnen Ausstattungsbestandteils führt zu einer Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent. Ab zwei fehlenden Bestandteilen wird gar keine Pauschale mehr gezahlt.

 


AUS DER PRAXIS


kostenlose TI-Förderungs-Checks

Um die TI in Ihrer Praxis zu überprüfen und Ihnen Sicherheit für die TI-Förderung zu geben, bieten wir kostenlose Checks an. Ist Ihr Konnektor Up-to-Date und hat alle nötigen Lizenzen? Ist KIM bei Ihnen soweit installiert, dass Sie im Adressbuch zu sehen sind?
Die Voraussetzung für den Check ist, dass Sie das Konnektor Passwort bereit halten. Ohne Passwort können wir diesen nicht durchführen.
Sollten bei diesem Check Mängel auftreten, können diese durch uns schnellstmöglich beseitigt werden. Alle Arbeitsleistungen, die nach dem Check auftreten, stellen wir Ihnen wie gewohnt in Rechnung.
Am Ende des Checks erhalten Sie von uns eine Bestätigung, dass Sie alle nötigen Vorgaben bzw. welche Vorgaben Sie erfüllen. Leider können wir nicht in allen Praxisverwaltungsprogrammen prüfen, ob eArztbrief oder ePA funktionsfähig sind. In solchen Fällen, bekommen Sie von uns eine Checkliste, was Sie bei Ihrem Softwareanbieter nachfragen können/müssen. Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie gern nach. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Wir hoffen, dass wir Ihnen durch diese Aktion mehr Sicherheit geben können, sodass Sie ohne Sanktionen oder Abzüge durch den nächsten Schritt der Telematik Infrastruktur kommen.
Schreiben Sie uns, wenn Sie den Check nutzen möchten.

 


Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.


Hoenicke on tour mit einer kleinen Abbildung einer Seminarsituation

Vortrag: EBM-Abrechnung in der Praxis

Beim diesjährigen Burgsymposium der MVZ Dr. Kaps GmbH am 6.9.23 in Neustadt-Glewe hält Herr Hoenicke einen Vortrag zur EBM-Abrechnung. Er wird Tipps geben und Fragen beantworten.

Das Symposium ist kostenfrei. Es wurden 5 Fortbildungspunkte bei der OPK beantragt.

Zur Veranstaltung & Anmeldung


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psyx-Wechsel: So einfach geht’s – Erfahrungen, Ablauf und Vorteile

Die Digitalisierung schreitet voran, Honorarkürzungen stellen Praxen vor neue Herausforderungen – und ein Wechsel des Praxisverwaltungssystems kann hier die Chance auf Veränderung und Kosteneinsparungen bieten. Doch wie läuft ein solcher Wechsel ab? Was berichten Kund:innen nach über einem Jahr mit psyx? Und welche Vorteile bietet das System konkret? In diesem Artikel geben wir Ihnen praktische Einblicke in den Wechselprozess, die Datenübernahme und die Kosten – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. 1. Warum zu psyx wechseln? Erfahrungen aus der Praxis Viele Praxen zögern vor einem Systemwechsel – verständlich, denn Umstellungen bedeuten zunächst Aufwand. Doch die Erfahrungen unserer Kund:innen zeigen: Es lohnt sich. Nach dem ersten Quartal berichten viele von: „Am Anfang war die Umgewöhnung eine Herausforderung – aber heute

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Koch

Frau Koch, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Praxisinhaberin in Berlin, hat mit ihrem Team den Wechsel zu medatixx psyx gewagt. Im Gespräch erzählt sie, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat – und warum sie den Schritt heute wieder so machen würde. „Der Wechsel war einfacher als gedacht – und die Unterstützung durch Hoenicke hat uns jeden Schritt erklärt. Heute würde ich keine Sekunde zögern, es wieder zu tun.“

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Schwarz

Frau Dr. Gudrun Schwarz, Psychologische Psychotherapeutin, Praxisinhaberin in Greifswald, ist zu medatixx psyx gewechselt und erzählt, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat.
„Der Wechsel war eine klare Sache: weg von den täglichen Ärgerlichkeiten, hin zu einem System, das mich wirklich unterstützt.“ Besonders überzeugt hat sie die klare, moderne Oberfläche von psyx, die ihr Sicherheit und Intuitivität gibt:
„Ich traue mich jetzt, Dinge auszuprobieren – ohne Angst, dass etwas schiefgeht.“

Mobile Kartenlesegeräte: Flexibilität und Sicherheit für Ihre Praxis

In einer Zeit, in der die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasant voranschreitet, ist die Verfügbarkeit von Patientendaten zu jeder Zeit und an jedem Ort entscheidend. Doch was tun, wenn die Internetverbindung ausfällt oder die Telematikinfrastruktur (TI) nicht verfügbar ist? Hier kommen mobile Kartenlesegeräte ins Spiel – eine flexible und sichere Lösung für Ihre Praxis. Warum mobile Kartenlesegeräte? Mit der zunehmenden Verbreitung des TI-Gateways als zentrale Lösung entfällt zwar der klassische Konnektor in der Praxis. Allerdings bedeutet dies auch: Bei einem Ausfall der Internetverbindung oder der TI-Verbindung können keine Versichertenkarten gelesen werden. Zwar bietet der Gesetzgeber Alternativen wie den Überweisungsschein oder den (elektronischen) Versichertennachweis – doch wer auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf mobile Kartenlesegeräte. Vorteile auf einen Blick: Einschränkungen: Geräte

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