Infopost 08/23


FÜR DIE PRAXIS


 

 

TI-Förderung voll ausschöpfen

Die seit Anfang Juli geltenden neuen Förderrichtlinien für die Telematik Infrastruktur, die Sanktionen von bis zu 50% Abzug von der monatlichen Fördersumme vorsehen, lösen bei vielen von Ihnen Unverständnis und Nervosität aus. Viele der in den Richtlinien vorgeschriebenen Dinge werden/können oder möchten sie nicht nutzen, ABER wir müssen sie bereitstellen.

Hier finden Sie nochmals die Liste der vorzuhaltenden Module für die volle Fördersumme. (Voraussetzung für den Erhalt der kompletten TI-Pauschale ist die folgende Ausstattung – jeweils aktuelle Version)

Anwendungen

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

Komponenten und Dienste

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TIGateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  • HBA Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
  • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung

 

Ausnahmen von dieser Auflistung sind nur für Facharztgruppen ohne Patientenkontakt vorgesehen.

Das Fehlen eines einzelnen Ausstattungsbestandteils führt zu einer Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent. Ab zwei fehlenden Bestandteilen wird gar keine Pauschale mehr gezahlt.

 


AUS DER PRAXIS


kostenlose TI-Förderungs-Checks

Um die TI in Ihrer Praxis zu überprüfen und Ihnen Sicherheit für die TI-Förderung zu geben, bieten wir kostenlose Checks an. Ist Ihr Konnektor Up-to-Date und hat alle nötigen Lizenzen? Ist KIM bei Ihnen soweit installiert, dass Sie im Adressbuch zu sehen sind?
Die Voraussetzung für den Check ist, dass Sie das Konnektor Passwort bereit halten. Ohne Passwort können wir diesen nicht durchführen.
Sollten bei diesem Check Mängel auftreten, können diese durch uns schnellstmöglich beseitigt werden. Alle Arbeitsleistungen, die nach dem Check auftreten, stellen wir Ihnen wie gewohnt in Rechnung.
Am Ende des Checks erhalten Sie von uns eine Bestätigung, dass Sie alle nötigen Vorgaben bzw. welche Vorgaben Sie erfüllen. Leider können wir nicht in allen Praxisverwaltungsprogrammen prüfen, ob eArztbrief oder ePA funktionsfähig sind. In solchen Fällen, bekommen Sie von uns eine Checkliste, was Sie bei Ihrem Softwareanbieter nachfragen können/müssen. Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie gern nach. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Wir hoffen, dass wir Ihnen durch diese Aktion mehr Sicherheit geben können, sodass Sie ohne Sanktionen oder Abzüge durch den nächsten Schritt der Telematik Infrastruktur kommen.
Schreiben Sie uns, wenn Sie den Check nutzen möchten.

 


Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.


Hoenicke on tour mit einer kleinen Abbildung einer Seminarsituation

Vortrag: EBM-Abrechnung in der Praxis

Beim diesjährigen Burgsymposium der MVZ Dr. Kaps GmbH am 6.9.23 in Neustadt-Glewe hält Herr Hoenicke einen Vortrag zur EBM-Abrechnung. Er wird Tipps geben und Fragen beantworten.

Das Symposium ist kostenfrei. Es wurden 5 Fortbildungspunkte bei der OPK beantragt.

Zur Veranstaltung & Anmeldung


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