Quartalsabrechung 3/22

Hinweise zur Quartals­abrechnung 3/22

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Newsletterleserinnen und -leser,

in meinem heutigen Schreiben möchte ich kurz daran erinnern, dass die Abrechnung Q3/2022 vor der Tür steht. Bitte achten Sie bei Ihrer Abrechnung auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen zeitlichen Einschränkungen bei der Videosprechstunde, den Quartalszeiten (390/ 780) und den Tageszeiten (12 EBM Stunden).
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Alle Kundinnen und Kunden, die noch Abrechnungsunterstützung durch die Hoenicke Systembetreuung GmbH haben möchten, können gerne einen Termin buchen.
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Des Weiteren hat sich einiges zum Thema Covidtestung in der Praxis getan. Darauf gehe ich an späterer Stelle etwas genauer ein.

Orga Protect gegen Absturz der Karten­lesegeräte

Förderung durch die KV
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In den letzten Monaten erreichten meine Firma vermehrt Anrufe von Ihnen, in denen Sie sich über das schlechte Lesen der Versichertenkarten beschwerten. Diese Problematik ist bekannt und es gibt auch bereits eine Lösung zu diesem Thema. Das Problem ist, dass die neuen Versichertenkarten mit einer „kontaktlos Funktion“ ausgestattet sind. Dieser Chip in der Karte sorgt beim Einlesen für einen Absturz der Lesegeräte.
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Um dem entgegenzuwirken, hat die Firma Worldline (ehm. Ingenico) ein Zusatzgerät mit der Bezeichnung „Orga Protect“ entwickelt. Dieses wird von der KV bezahlt und ist eine Art Aufsatz. Ich kann nur dringend zur Anschaffung von „Orga Protect“ raten, da die Problematik noch zunehmen wird, je mehr Krankenkassen Ihre Karten erneuern. Bestellen Sie den Aufsatz gerne bei uns.

Abrechnung von Covid-Tests in der Praxis

Wie bereits erwähnt, können Covidtestungen für alle Mitarbeitenden in der eigenen Praxis nunmehr abgerechnet werden. Bei den meisten KVen erfolgt dieses über ein Online-Formular. Sie dürfen 10 Testungen im Monat pro Person mit 2,50 € abrechnen.
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Für die KV M-V ist der Ablauf folgendermaßen:

Sie legen sich als Patientin/Patient an, indem Sie Ihre eigene Versichertenkarte einlesen. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die privat versichert sind, legen bitte auch als Patientin/Patient an (Ersatzverfahren) und wählen als Krankenkasse das „Bundesamt für soziale Sicherung“ mit der IK 103609999. Als Diagnose vergeben Sie bitte die Z01.9. Bitte keine Grundpauschale abrechnen. Pro Test rechnen Sie dann bitte die EBM 88312 (2,50€) ab.

Für alle anderen KVen können Sie den Ablauf direkt bei uns oder Ihrer KV erfragen.

Hinweis: Offener Brief der KBV

Zum Abschluss eine Info der KBV und KVen mit der Bitte, den folgenden offenen Brief zu unterzeichnen.

https://www.kbv.de/html/offener-brief-bmg.php

Die KBV macht sich berechtigte Sorgen um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Honorierung Ihrer Leistungen. Die reine Neupatientenregelung ist für viele Therapeutinnen und Therapeuten nicht unbedingt von Interesse, jedoch sind im TSVG auch Inhalte wie die 10 Zuschläge der KZT und die TSS Vergütung geregelt.

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Ich hoffe, dass Sie alle gut durch die Abrechnung kommen. Wir sind selbst in der Zeit vom 28.09.2022 bis zum 15.10.2022 mit allen verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Das heißt, Sie können auf 11 Helferinnen/Helfer zurückgreifen, die Ihnen bei Problemen gerne weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Hoenicke

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