Nicht nur in der KVMV jetzt auch bei anderen KVen: Abrechenbar sind die Meldung gewichtiger Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt mittels des standardisierten Meldebogens (GOP 01681 EBM) sowie ggf. anschließende Fallbesprechungen mit dem Jugendamt (GOP 01682 EBM).
Infos dazu von einigen KVen (Auswahl):
KVMV, KVSH, KVBW, KVRLP
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen KV.
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