26-4_Antrags- und Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie

Das Antrags- und Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie wird unbürokratischer und schneller. Hier hat der G-BA einen Entwurf vorgelegt. Das heißt das Antragsverfahren soll künftig direkt aus Ihrem Praxisverwaltungssystem gehen.

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