26-6_GOP 35142: Zuschlag für die Erhebung ergänzender neurologischer & psychiatrischer Befunde

für die Ärzt*innen unter Ihnen:

Bei Erwachsenen ist der Zuschlag im Krankheitsfall höchstens 4-mal abrechenbar, bei Patienten bis zum 21. Lebensjahr im Krankheitsfall höchstens 6-mal abrechenbar. Es kann an die Stunde angehangen werden und dient dem Zweck der differentialdiagnostischen Abklärung.

Eine Dokumentation in der Akte ist ausreichend.

Lesen Sie auf unserer Website weitere Tipps

Nach oben scrollen