für die Ärzt*innen unter Ihnen:
Bei Erwachsenen ist der Zuschlag im Krankheitsfall höchstens 4-mal abrechenbar, bei Patienten bis zum 21. Lebensjahr im Krankheitsfall höchstens 6-mal abrechenbar. Es kann an die Stunde angehangen werden und dient dem Zweck der differentialdiagnostischen Abklärung.
Eine Dokumentation in der Akte ist ausreichend.
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