Tipp des Monats 04/23
Biografische Anamnese Die Biografische Anamnese (35140) kann ohne Patientenkontakt und nach der zweiten Sprechstunde (35151) abgerechnet werden. Eine Wiederholung der Biografischen Anamnese (35140) ist nach einem Jahr (Krankheitsfall) wieder möglich. (In einigen KVen muss eine Begründung vorgelegt werden.)
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