Tipp des Monats 01/23 – Änderung

Abrechnungstipp

35151 – Sprechstunden

ÄNDERUNG: Ab dem 1. April 2023 wurde das Vorgehen von der KBV geändert:

Seit 01. April 2023 gilt für die 35151 – Sprechstunden eine Änderung, die die KBV veröffentlicht hat: „“Die Gebührenordnungsposition 35151 ist gemäß § 11 Abs. 5 der Psychotherapie-Richtlinie im Krankheitsfall höchstens 6-mal und im Rahmen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie bei Versicherten mit Vorliegen einer Intelligenzstörung (ICD-10-GM: F70-F79) höchstens 10-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 35151 kann im Rahmen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und bei Versicherten mit Vorliegen einer Intelligenzstörung (ICD-10-GM: F70-F79) im Krankheitsfall bis zu 4-mal auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Versicherten stattfinden.” Auch bei den Ziffern 35150 und 35152 gibt es Änderungen, die Sie im Änderungsbeschluss zum EBM nachlesen können.

Seit 01. April 2023 so nicht mehr gültig:

Die 35151 ist nicht an die Fachrichtung des Therapeuten gekoppelt, sondern an das Alter des Patienten. Wenn ein Patient zwischen 18-21 ist, haben auch die Erwachsenen-Therapeuten 10 x 35151 und nicht wie sonst 6 x 35151. In vielen Praxisverwaltungssystemen wird das Alter des Patienten schon berücksichtigt.

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psyx-Wechsel: So einfach geht’s – Erfahrungen, Ablauf und Vorteile

Die Digitalisierung schreitet voran, Honorarkürzungen stellen Praxen vor neue Herausforderungen – und ein Wechsel des Praxisverwaltungssystems kann hier die Chance auf Veränderung und Kosteneinsparungen bieten. Doch wie läuft ein solcher Wechsel ab? Was berichten Kund:innen nach über einem Jahr mit psyx? Und welche Vorteile bietet das System konkret? In diesem Artikel geben wir Ihnen praktische Einblicke in den Wechselprozess, die Datenübernahme und die Kosten – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. 1. Warum zu psyx wechseln? Erfahrungen aus der Praxis Viele Praxen zögern vor einem Systemwechsel – verständlich, denn Umstellungen bedeuten zunächst Aufwand. Doch die Erfahrungen unserer Kund:innen zeigen: Es lohnt sich. Nach dem ersten Quartal berichten viele von: „Am Anfang war die Umgewöhnung eine Herausforderung – aber heute

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Koch

Frau Koch, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Praxisinhaberin in Berlin, hat mit ihrem Team den Wechsel zu medatixx psyx gewagt. Im Gespräch erzählt sie, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat – und warum sie den Schritt heute wieder so machen würde. „Der Wechsel war einfacher als gedacht – und die Unterstützung durch Hoenicke hat uns jeden Schritt erklärt. Heute würde ich keine Sekunde zögern, es wieder zu tun.“

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Schwarz

Frau Dr. Gudrun Schwarz, Psychologische Psychotherapeutin, Praxisinhaberin in Greifswald, ist zu medatixx psyx gewechselt und erzählt, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat.
„Der Wechsel war eine klare Sache: weg von den täglichen Ärgerlichkeiten, hin zu einem System, das mich wirklich unterstützt.“ Besonders überzeugt hat sie die klare, moderne Oberfläche von psyx, die ihr Sicherheit und Intuitivität gibt:
„Ich traue mich jetzt, Dinge auszuprobieren – ohne Angst, dass etwas schiefgeht.“

Mobile Kartenlesegeräte: Flexibilität und Sicherheit für Ihre Praxis

In einer Zeit, in der die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasant voranschreitet, ist die Verfügbarkeit von Patientendaten zu jeder Zeit und an jedem Ort entscheidend. Doch was tun, wenn die Internetverbindung ausfällt oder die Telematikinfrastruktur (TI) nicht verfügbar ist? Hier kommen mobile Kartenlesegeräte ins Spiel – eine flexible und sichere Lösung für Ihre Praxis. Warum mobile Kartenlesegeräte? Mit der zunehmenden Verbreitung des TI-Gateways als zentrale Lösung entfällt zwar der klassische Konnektor in der Praxis. Allerdings bedeutet dies auch: Bei einem Ausfall der Internetverbindung oder der TI-Verbindung können keine Versichertenkarten gelesen werden. Zwar bietet der Gesetzgeber Alternativen wie den Überweisungsschein oder den (elektronischen) Versichertennachweis – doch wer auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf mobile Kartenlesegeräte. Vorteile auf einen Blick: Einschränkungen: Geräte

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