Tipp des Monats 01/23 – Änderung

Abrechnungstipp

35151 – Sprechstunden

ÄNDERUNG: Ab dem 1. April 2023 wurde das Vorgehen von der KBV geändert:

Seit 01. April 2023 gilt für die 35151 – Sprechstunden eine Änderung, die die KBV veröffentlicht hat: „“Die Gebührenordnungsposition 35151 ist gemäß § 11 Abs. 5 der Psychotherapie-Richtlinie im Krankheitsfall höchstens 6-mal und im Rahmen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie bei Versicherten mit Vorliegen einer Intelligenzstörung (ICD-10-GM: F70-F79) höchstens 10-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 35151 kann im Rahmen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und bei Versicherten mit Vorliegen einer Intelligenzstörung (ICD-10-GM: F70-F79) im Krankheitsfall bis zu 4-mal auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Versicherten stattfinden.” Auch bei den Ziffern 35150 und 35152 gibt es Änderungen, die Sie im Änderungsbeschluss zum EBM nachlesen können.

Seit 01. April 2023 so nicht mehr gültig:

Die 35151 ist nicht an die Fachrichtung des Therapeuten gekoppelt, sondern an das Alter des Patienten. Wenn ein Patient zwischen 18-21 ist, haben auch die Erwachsenen-Therapeuten 10 x 35151 und nicht wie sonst 6 x 35151. In vielen Praxisverwaltungssystemen wird das Alter des Patienten schon berücksichtigt.

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