Abrechnung

Tipp des Monats 9/24

Ausgelagerte Praxisräume Sollten sie in Ihrer Praxis zu wenig Platz für eine Behandlung, z.B. in der Gruppe haben, bietet die KV gemäß § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV die Möglichkeit der ausgelagerten Praxisräume.Voraussetzungen: Meldung an KV über Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen nur spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden räumliche Nähe zum Kassensitz (idR nicht mehr als 30 min

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Tipp des Monats 8/24

Anerkennung Fortbildungspunkte PT für Ärzte Die Fortbildungspunkte anderer Kammern (im Falle unserer Hausmesse z.B. die OPK) werden i.d.R. durch die Ärztekammern anerkannt. Die teilnehmenden Ärzt*innen sollten bei Beantragung eines Fortbildungszertifikates die Teilnahmebescheinigung zur Anrechnung miteinreichen. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie vom Veranstalter. Dies gilt auch für unsere Hausmesse. 🙂 Lesen Sie auf unserer Website weitere Tipps

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Tipp des Monats 7/24

Gruppentherapie Für Therapien, die als reine Gruppenbehandlungen beantragt und genehmigt wurden, sieht die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) in § 11 Abs. 7 weiterhin vor, dass im Rahmen dieser genehmigten Gruppenbehandlung notwendige Einzelbehandlungen, die nicht beantragt wurden, im Verhältnis von einer Einzelbehandlung auf 10 Gruppenbehandlungen ohne besondere Antragstellung durchgeführt und mit der entsprechenden Gebührenordnungsposition einer Einzelbehandlung

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Tipp des Monats 6/24

01622 bei Anforderungen vom MDK Wenn Sie eine Anforderung vom MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) erhalten, können Sie die Gebührenordnungsposition 01622 abrechnen. Die Anforderung muss im konkreten Einzelfall mit Namensnennung durch die Krankenkasse erfolgt, bei der der Patient versichert ist. Wenn kein frankierter Brief beiliegt dann darf die 40110 mit abgerechnet werden.

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Tipp des Monats 3/24

35152 Akutbehandlung (Teil 2) Die Akutbehandlung ist nach einer laufenden Therapie beim selben Therapeuten, mit einer Pause von 6 Monaten möglich, Voraussetzung ist ein Diagnosenwechsel oder eine Diagnosenerweiterung. Die Akutbehandlung ist eine Behandlung und keine Richtlinientherapie, das heißt Sie können in der Akutbehandlung auch mal neue Wege gehen und müssen sich nicht strikt an die

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Tipp des Monats 2/24

35152 Akutbehandlung (Teil 1) Die Akutbehandlung ist in der 2-jährigen Therapiepause abrechenbar: Wenn ein Patient gerade eine Therapie bei einem anderen Therapeuten beendet hat, können Sie ohne Pause die Sprechstunde und Akutbehandlung machen. Die Akutbehandlung zählt bei jedem Therapeuten neu: Ein Anrechnen von Akutbehandlungsstunden von vorigen Therapeuten ist nicht zulässig, denn die Akutbehandlung zählt bei jedem Therapeuten

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