FÜR DIE PRAXIS
Abrechnung Quartal 3/23
Denken Sie bitte an die TI-Anforderungen!
Zu allererst denken sie bitte an Ihren Abrechnungstermin. Gerade bei dieser Abrechnung ist eine Gegenkontrolle einiges wert und wird Ihnen etwas Stress nehmen. Einen Termin können Sie unter info@edv-medizin.de oder telefonisch unter 03831-309385.
Diese Abrechnung ist besonders, denn die KV möchte von Ihnen wissen, welchen Stand Ihre Praxis in Bezug auf die Telematik Infrastruktur hat. Daher listen wir Ihnen noch einmal die Vorgaben auf:
Anwendungen
- seit dem 1. Juli 2023 Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)
- seit dem 1. Juli 2023 elektronische Patientenakte (ePA)
- seit dem 1. Juli 2023 Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- ab dem 1. Oktober 2023 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- ab dem 1. März 2024 elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)
Komponenten und Dienste
- Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TIGateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
- eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
- SMC-B (Praxisausweis) oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung
Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste wird die monatliche TI-Pauschale um jeweils 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt.
100% – 237,78€ pro Monat | 50% – 118,89€ pro Monat
AUS DER PRAXIS
Abrechnung Teil 2
Prüfen der TI-Anforderungen
Viele von Ihnen haben schon die kostenlosen TI-Checks genutzt oder haben bei uns durch die regelmäßigen Audits die Sicherheit alle Vorgaben zu erfüllen.
Für alle anderen gilt: Wenn Sie oben genannte Anforderungen prüfen möchten, hier ein paar Tipps:
- Buchen sie einen kostenlosen TI-Check bei uns
- Schauen Sie in Ihre Abrechnung unter dem Prüfprotokoll was alles übertragen wird (In diesem Protokoll, das Sie bei der Abrechnung aufrufen können, steht eine genaue Beschreibung der übertragenen TI-Komponenten.)
- Achten sie auf eine registrierte KIM Adresse, eine Bestellung reicht nicht
- Haben sie einen Psychotherapeuten-Ausweis oder Arztausweis?
Wir möchten hier nochmal die Wichtigkeit des HBA (Psychotherapeuten-Ausweis) und der KIM Adresse betonen.
HBA
Die KVen sehen die Bestellung des HBAs, können dies also nachvollziehen. (Also bitte dringend bestellen, wenn noch nicht passiert!).
KIM
Bei der KIM Installation wird Ihre Adresse mit der SMC-B Karte oder dem HBA registriert. Danach wandert die Adresse in ein Adressbuch, welches von der KV oder jedem zugelassenen Therapeuten/Arzt abgerufen werden kann. An dieser Stelle ist somit eine Kontrolle möglich: Bitte bestellen Sie nicht nur einen Adresse, sondern sorgen Sie dafür, dass sie auch registriert wurde.
Eine KIM-Adresse kostet knapp 7 € im Monat. Wenn sie fehlt, bekommt man circa 110 € weniger pro Monat. Gehen sie dieses Risiko nicht ein!
Bei der Eigenerklärung im KV Portal denken sie bitte daran, dass die KV viele von den oben aufgeführten Sachen kontrollieren kann. Ein einfaches Ankreuzen nach dem Motto „Ach, ich habe ja alles.“ wird leider zu weiterer Arbeit führen.
Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.
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