Bundeswehr
Angehörige der Bundeswehr können ganz normal über die KV abgerechnet werden. Eine Privatrechnung ist nur in Einzelfällen nötig. Bundeswehr-Patient*innen können alle EBM-Leistungen wie z.B. die Sprechstunde bekommen.
Angehörige der Bundeswehr können ganz normal über die KV abgerechnet werden. Eine Privatrechnung ist nur in Einzelfällen nötig. Bundeswehr-Patient*innen können alle EBM-Leistungen wie z.B. die Sprechstunde bekommen.