KIM und IT-Sicherheit – Der aktuelle Stand

KIM IN DER PRAXIS

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Ist es Pflicht?

Für alle Ärztinnen/Ärzte muss ich sagen: JA.
Bei den Psychotherapeutinnen/-therapeuten ist die Sache nicht ganz so klar geregelt. Die KBV und KV verpflichtet alle Ärztinnen/Ärzte zur Anwendung von KIM, damit diese eAU und eArztbriefe etc. fertigen können (bzw. müssen). Mit dem KIM System arbeiten nicht nur Ärztinnen/Ärzte sondern auch die KVen, Krankenkassen, Krankenhäuser, Apotheken und, über kurz oder lang, auch noch weitere Anwender, die mit dem Gesundheitssystem zu tun haben. Das heißt, eine Kommunikation wird ziemlich schnell nicht mehr über Briefe und Formulare möglich sein, sondern nur noch über den E-Mail Dienst KIM. Der Vorteil besteht zukünftig in einem einheitlichen verschlüsselten E-Mail System.

Wie ist die Empfehlung?

Mit der Erfahrung aus der Vergangenheit in Bezug auf spontane Fristen und Änderungen von Seiten des Gesetzgebers und vor dem Hintergrund, dass es momentan ein Vollförderung für KIM gibt, ist meine dringende Empfehlung an alle Ärztinnen/Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten: bestellen und installieren Sie KIM.

Wer kann bei der Installation unterstützen?

Wenn Sie eine Unterstützung durch mich wünschen, leiten Sie bitte den Bestellprozess über folgenden Link ein: https://slis-services.de/hoenicke/

Wann wird es im Elefanten weitergehen?

Die Implementierung von KIM und der eAU soll voraussichtlich im 2. Quartal im Elefanten fertig sein (so wie auch bei allen anderen Praxisverwaltungsprogrammen). Die Funktion des eArztbriefes/der eNachricht wird nach jetzigem Stand im 3. Quartal im Elefanten funktionieren. Hier können Sie die Zusammenhänge der digitalen Praxis noch einmal nachlesen: https://prezi.com/view/EdYLMKGSAeLP2mNkIJ9r
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IT-SICHERHEIT NACH § 75b

­Das zweite Thema, welches viele meiner Kundinnen und Kunden momentan beschäftigt, ist das Thema IT-Sicherheit nach § 75b. Deshalb möchte ich auch hierzu einige Sätze schreiben.

Was beinhaltet der § 75b?

Die KBV hat im §75b festgehalten, was eine Praxis an Sicherheit vorhalten MUSS, um einen Grundschutz zu gewährleisten. Diese Vorgaben werden in 5 Anlagen beschrieben.
> https://hub.kbv.de/display/itsrl
> https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php

Ab wann muss die Umsetzung der Vorgaben erfolgen?

Die KBV hat die Richtline im Feb. 2021 herausgebracht, diese soll stufenweise umgesetzt werden. Egal, wie man es sieht, es wird höchste Zeit!

Wer kontrolliert, ob ich mich daran halte?

Eine strenge Kontrolle der Gegebenheiten gibt es nicht. ABER, sollte es in Ihrer Praxis einen Vorfall geben und Ihnen kann nachgewiesen werden, dass Sie sich nicht an den Grundschutz gehalten haben, kann Ihnen eine Grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Bei einer Verletzung des Schutzes der besonders schützenswerten (Patienten)Daten , kommt es z.B. zu zivilrechtlichen Konsequenzen gemäß Strafenkatalog der Datenschutz-Behörden, der KV und der KBV. Auch das Patienten <-> Therapeuten/Arzt-Verhältnis würde sich dadurch mit großer Sicherheit nicht verbessern.

Wer kann Ihnen bei der Umsetzung helfen?

Generell kann Ihnen jeder helfen, vor allem aber die durch die KBV geprüften und zertifizierten IT-Fachleute. Diese Zertifizierung gilt für 3 Jahre und ist sehr umfangreich. Eine Liste der betreffenden IT-Fachleute ist unter dem folgenden Link abrufbar. Ich selbst habe im letzten Jahr die Zertifizierung erworben und stehe Ihnen somit gerne ebenfalls für die Umsetzung zur Verfügung.
> https://www.kbv.de/media/sp/KBV_ISAP_Dienstleister_ZERT_P75b_SGBV.pdf

Was muss bei der Umsetzung beachtet werden?

Wenn Sie sich die Umsetzung alleine zutrauen und diese auch immer wieder regelmäßig nachkontrollieren möchten, können Sie gerne die folgende Seite der KBV nutzen. Auch die KZBV hat ein schönes Prospekt mit Umsetzungstipps herausgebracht. Ich stelle ebenfalls ein Prezi mit dem Inhalt meiner Umsetzung zur Verfügung.
> https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/E-Health/Hinweise-IT-Sicherheitsrichtlinie-SGB/Hinweise_IT-Sicherheitsrichtlinie-SGB_node.html
> https://www.kzbv.de/datenschutz-und-it-sicherheit-in-der.91.de.html
> IT-Sicherheit made by Hoenicke

Welche Angebote gibt es derzeit auf dem Markt?

Es gibt mehrere Firmen, die sich auf kleinere Praxen spezialisiert haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Pakete sämtliche Punkte der Sicherheitsrichtline berücksichtigen. Anbei eine Auflistung der mir bekannten Angebote.
> https://praxis-it-sicherheit.de/ (mein Angebot für Sie)
> https://sichere-praxis-it.de (SL.IS Services GmbH)
> https://hasomed.de/produkte/praxisprotect/ (Hasomed)

FINANZIERUNG FÜR STÖRANFÄLLIGE KARTENTERMINALS­

­Die KBV finanziert einen Aufsatz für störanfällige Kartenlesegeräte. Der Aufsatz wird aktuell produziert. Sobald er verfügbar ist, wird es eine Information dazu geben. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/1150_58021.php

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