Infopost 4/24


FÜR DIE PRAXIS


Wechsel des Praxisverwaltungssystems (PVS)

Uns erreichen vermehrt Anrufe, in denen es um das Thema Wechsel des Praxisverwaltungssystem (PVS) geht. Wir bieten einen sehr umfangreichen Service zum Thema PVS-Wechsel oder Optimierung der Praxisabläufe an. Wir sind der Überzeugung, dass ein solcher Schritt viele Chancen bereit hält, die Praxis besser, moderner und weniger fehleranfälliger aufzustellen.

Fragen, die zu diesem Thema immer wieder an uns herangetragen werden, beantworten wir in unserem aktuellen Blogartikel: So gelingt der PVS- Wechsel störungsfrei

Wenn sie Fragen zum PVS Wechsel haben oder einfach nur einen Beratung zum Thema benötigen, melden sie sich bitte unter 03831309385 oder info@edv-medizin.de

FAQ: PVS erklärt

Um unseren Kund:innen einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten, erklären wir in 2024 jeden Monat eine Funktion aus medatixx psyx und Hasomed Elefant. Diesen Monat zeigen wir Ihnen, wie Sie die Verschreiben einer DiGA erstellen.

Diese Software-Einblicke und Erklärungen finden Sie ab heute auf unserer Website.


AUS DER PRAXIS


Kooperationsvereinbarung Jugendamt Kindeswohlgefährdung

Ein Thema, welches immer wieder in den Praxen zur Sprache kommt, was mach ich mit Gesprächen oder Anforderungen vom Jugendamt?

Seit 2023 gibt es auf Grundlage der 73c SGB V eine Kooperationsvereinbarung mit den Jugendämtern. Leider ist diese, obwohl von der KBV deutschlandweit angeraten, erst in der KVMV zustande gekommen. Alle anderen KVen haben entweder noch nichts oder nur wenig auf Ihrer Internet-Seite veröffentlicht. Werden Sie bei Ihrer KV aktiv! Fragen sie nach, ob diese Vereinbarung getroffen wurde oder wann diese getroffen wird. Wir  möchten Ihnen anhand der KVMV einmal den Ablauf erklären und die nötigen Infos geben:

Im Großen und Ganzen kann man sich die Vereinbarung so vorstellen: Sie stellen oder vermuten eine Kindeswohlgefährdung und machen eine Meldung ans Jugendamt (geht auch anonym). Das ist abrechnungsfähig (s. Tipp des Monats).

Mindestangaben für die Meldung sind:

  • eine Beschreibung der Anhaltspunkte und Darstellung der Beobachtungen,
  • die Beschreibung gegebenenfalls bereits erfolgter Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung und
  • Angaben zum gegebenenfalls bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen.

Für das Einbeziehen Ihrer Praxis durch das Jugendamt, muss die Meldung aber nicht über Sie kommen. Ab dem Zeitpunkt der Meldung der Kindeswohlgefährdung haben Sie ein zusätzliches Kontingent von 80 Minuten im Krankheitsfall für die Korrespondenz mit dem Jugendamt. Eine Fallbesprechung erfolgt auf Initiative des Jugendamtes. Sie kann entweder persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videofallkonferenz durchgeführt werden.

Hausmesse am 6.9.2024, 10-18 Uhr

Die Planung und Vorbereitung unserer Jubiläums-Hausmesse ist in vollen Zügen. Besonders freut uns die Zusage von Frau Oppermann-Schmid die einen Workshop zum Thema EMDR halten wird. In den letzten Praxisnachrichten hat die KBV auch die Info gegeben, dass EMDR nicht nur für VT, TP und AP abrechenbar ist, sondern in Kürze auch für Systemische Therapie abrechnungsfähig sein wird.

Auch die Teilnahme vom Institut für Verhaltenstherapie und Systemische Therapie (IVT),  dem VIVT e.V., der IFA Gesellschaft, der Firma mementor mit den DiGA somnio (Schlafstörungen) und actensio (Bluthochdruck) sowie der KVMV freut uns natürlich sehr. Weitere Ausstellende und Workshop-Anbietende sind angefragt. Die Veranstaltung werden wir bei der OPK einreichen und bepunkten lassen. Die Teilnahme ist kostenlos. Es wird voraussichtlich eine Aufzeichnung geben.

Das Programm finden Sie auf unserer Website. Es wird dauernd aktualisiert. Sie können sich auch bereits über unsere Website zur Veranstaltung anmelden.

Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.


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