KI-Kompetenz in Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen

Was der EU AI Act jetzt für Praxen bedeutet

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Praxisalltag. Was vor wenigen Jahren noch nach Zukunftstechnologie klang, wird inzwischen in vielen Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen ganz selbstverständlich eingesetzt: Telefonassistenten, Chatbots, automatische Dokumentation, Transkriptionssysteme oder KI-gestützte Entscheidungsunterstützungssysteme. Die Möglichkeiten sind groß, ebenso die Arbeitserleichterung und die Zeitersparnis. Gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und Verantwortlichkeit. 

Seit August 2024 gibt es ein EU-Gesetz, das auch für Arzt- und Therapiepraxen gilt: den EU AI Act. Er regelt, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf – und betrifft vermutlich mehr aus Ihrem Praxisalltag, als man auf den ersten Blick denkt.

Wo KI in Ihrer Praxis schon längst eine Rolle spielt

Die wenigsten denken bei „Künstlicher Intelligenz“ zuerst an ihre eigene Praxis. Doch ein Blick in den Alltag zeigt: KI ist oft schon im Einsatz, ohne dass sie so genannt wird.

  • Terminassistenten, die Anfragen automatisch beantworten oder Termine vorschlagen
  • Automatisierte Patienten-Mails, etwa Erinnerungen oder Rückfragen
  • Diktier- und Transkriptionssoftware, die Berichte oder Briefe erstellt
  • KI-Chatbots wie ChatGPT, die zum Formulieren von Briefen, Berichten oder Patienteninformationen genutzt werden
  • Tools zur Befundunterstützung, die Auswertungen oder erste Einschätzungen liefern

Jedes dieser Systeme kann unter den EU AI Act fallen – mit unterschiedlichen Pflichten, je nachdem, wie es eingesetzt wird.

Drei Punkte, die jetzt für Ihre Praxis relevant sind

1. KI-Kompetenz im Team ist Pflicht

Eine der zentralen Anforderungen des AI Act ist, dass das Personal über ein gewisses Maß an KI-Kompetenz verfügen muss – also weiß, wie die eingesetzten Systeme funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und worauf bei der Nutzung zu achten ist. Diese Anforderung gilt bereits jetzt, nicht erst zu einem zukünftigen Stichtag.

2. Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Ab August 2026 müssen KI-gestützte Inhalte und Kommunikation gegenüber Patient*innen erkennbar gemacht werden. Beantwortet beispielsweise ein Chatbot eine Anfrage, wird eine automatisierte Nachricht versendet oder schreibt ein Dokumentationstool mit muss das für die Patientin oder den Patienten ersichtlich sein.

3. Start der Marktüberwachung durch das BSI

Das BSI wird als nationale Marktüberwachungsbehörde fungieren und hat angekündigt, ab August 2026 aktiv zu prüfen. Das BSI kann Bußgelder verhängen, den Betrieb des KI-Systems untersagen oder einen Rückruf anordnen.

Was ist KI-Kompetenz?

Ein zentraler Punkt des AI Acts ist die sogenannte „AI Literacy“ bzw. KI-Kompetenz. Das bedeutet: Alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen ausreichend geschult sein, um diese verantwortungsvoll nutzen zu können.

Dazu gehört:

  • ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise von KI,
  • Wissen über Risiken und Grenzen,
  • Kenntnisse zu Datenschutz und Schweigepflicht,
  • die Fähigkeit, Ergebnisse kritisch zu prüfen,
  • menschliche Aufsicht über KI-gestützte Prozesse.

Die EU macht damit deutlich: KI darf nicht unreflektiert und ohne Kontrolle eingesetzt werden. Praxen sind als Betreiber der Systeme mitverantwortlich für deren sicheren Einsatz.

Schulung: KI-Kompetenz für Praxen

Buchen Sie die Schulung für sich und Ihr Praxispersonal. Kund*innen der IT-Sicherheit erhalten die Schulung kostenfrei.

Was Sie konkret tun können

Statt sich durch Verordnungstexte zu arbeiten, hilft ein strukturierter Überblick: Welche Tools setzen wir ein? In welche Kategorie fallen sie? Welche Pflichten ergeben sich daraus – und welche davon haben Priorität?

Genau das ist der Ansatz unserer Schulung „KI-Kompetenz für Praxen“: In 60 Minuten erklären wir Ihnen verständlich und praxisorientiert, was relevant ist und worauf Sie achten müssen. Aber Theorie allein hilft wenig – deshalb erhalten Sie in unserer Schulung zwei direkt einsetzbare Materialien: Eine Checkliste, mit der Sie Schritt für Schritt erfassen, welche KI-Tools Sie einsetzen, wie diese einzuordnen sind und welche Pflichten daraus entstehen. Eine Vorlage für eine interne KI-Richtlinie, speziell für Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen – also ein Dokument, das Sie an Ihre Praxis anpassen und intern als Grundlage für den Umgang mit KI-Systemen nutzen können. Sie erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung.

Schulung: KI-Kompetenz & EU AI Act für Praxen

Um Praxen beim sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI zu unterstützen, bieten wir in Kooperation mit Claudia Wollbrück (Online Agentin) eine praxisorientierte Online-Schulung zum Thema an.

Inhalte der Schulung:

  • Grundlagen der KI im Praxisalltag
  • Anforderungen des EU AI Acts
  • Datenschutz & Schweigepflicht
  • Hochrisiko-KI vs. administrative KI
  • Betreiberpflichten
  • Cloud-Lösungen
  • KI-Kompetenz 
  • praktische Checklisten & Vorlagen

Die Inhalte der Schulung orientieren sich an den Anforderungen des EU AI Act und an den aktuellen Empfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundespsychotherapeutenkammer. Die Schulung ist bewusst praxisnah und verständlich aufgebaut – ohne technischen Fachjargon.

Die Schulung richtet sich an:

  • Ärzt*innen,
  • Psychotherapeut*innen,
  • Praxisleitungen,
  • MFA und Praxisteams
  • alle, die mit KI in der Praxis arbeiten

Dauer: ca. 60 Minuten
Format: Online
Kosten: kostenfrei für Kund*innen mit IT-Sicherheitspaket, sonst 159 EUR netto/Praxis (2 Teilnehmer)

Fazit

KI wird den Praxisalltag in den kommenden Jahren weiter verändern. Richtig eingesetzt kann sie entlasten, Prozesse verbessern und die Versorgung unterstützen.

Voraussetzung dafür ist jedoch ein verantwortungsvoller Umgang:

  • rechtssicher,
  • transparent,
  • datenschutzkonform,
  • mit ausreichender KI-Kompetenz im Team.

Denn auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz gilt: Die Verantwortung für die Behandlung bleibt beim Menschen.

Lesen Sie hier mehr

psyx-Wechsel: So einfach geht’s – Erfahrungen, Ablauf und Vorteile

Die Digitalisierung schreitet voran, Honorarkürzungen stellen Praxen vor neue Herausforderungen – und ein Wechsel des Praxisverwaltungssystems kann hier die Chance auf Veränderung und Kosteneinsparungen bieten. Doch wie läuft ein solcher Wechsel ab? Was berichten Kund:innen nach über einem Jahr mit psyx? Und welche Vorteile bietet das System konkret? In diesem Artikel geben wir Ihnen praktische Einblicke in den Wechselprozess, die Datenübernahme und die Kosten – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. 1. Warum zu psyx wechseln? Erfahrungen aus der Praxis Viele Praxen zögern vor einem Systemwechsel – verständlich, denn Umstellungen bedeuten zunächst Aufwand. Doch die Erfahrungen unserer Kund:innen zeigen: Es lohnt sich. Nach dem ersten Quartal berichten viele von: „Am Anfang war die Umgewöhnung eine Herausforderung – aber heute

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Koch

Frau Koch, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Praxisinhaberin in Berlin, hat mit ihrem Team den Wechsel zu medatixx psyx gewagt. Im Gespräch erzählt sie, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat – und warum sie den Schritt heute wieder so machen würde. „Der Wechsel war einfacher als gedacht – und die Unterstützung durch Hoenicke hat uns jeden Schritt erklärt. Heute würde ich keine Sekunde zögern, es wieder zu tun.“

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Schwarz

Frau Dr. Gudrun Schwarz, Psychologische Psychotherapeutin, Praxisinhaberin in Greifswald, ist zu medatixx psyx gewechselt und erzählt, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat.
„Der Wechsel war eine klare Sache: weg von den täglichen Ärgerlichkeiten, hin zu einem System, das mich wirklich unterstützt.“ Besonders überzeugt hat sie die klare, moderne Oberfläche von psyx, die ihr Sicherheit und Intuitivität gibt:
„Ich traue mich jetzt, Dinge auszuprobieren – ohne Angst, dass etwas schiefgeht.“

Mobile Kartenlesegeräte: Flexibilität und Sicherheit für Ihre Praxis

In einer Zeit, in der die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasant voranschreitet, ist die Verfügbarkeit von Patientendaten zu jeder Zeit und an jedem Ort entscheidend. Doch was tun, wenn die Internetverbindung ausfällt oder die Telematikinfrastruktur (TI) nicht verfügbar ist? Hier kommen mobile Kartenlesegeräte ins Spiel – eine flexible und sichere Lösung für Ihre Praxis. Warum mobile Kartenlesegeräte? Mit der zunehmenden Verbreitung des TI-Gateways als zentrale Lösung entfällt zwar der klassische Konnektor in der Praxis. Allerdings bedeutet dies auch: Bei einem Ausfall der Internetverbindung oder der TI-Verbindung können keine Versichertenkarten gelesen werden. Zwar bietet der Gesetzgeber Alternativen wie den Überweisungsschein oder den (elektronischen) Versichertennachweis – doch wer auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf mobile Kartenlesegeräte. Vorteile auf einen Blick: Einschränkungen: Geräte

Bevorstehende Veranstaltungen

Nach oben scrollen