Infopost 6/24


FÜR DIE PRAXIS


Gewinner*innen unseres Jubiläums-Gewinnspiels

Zuallererst möchten wir uns für die überwältigende Beteiligung am Gewinnspiel bedanken. Wir hatten über 150 richtige Einsendungen. Unsere 4-jährige Gewinnspielfee hat am Wochenende 20 glückliche Gewinnerinnen und Gewinner gezogen, denen wir ganz herzlich gratulieren. Die ersten 3 Preise gehen an folgende Einsender*innen:

  1. Herr Dr. S. Goik, Naumburg (Saale) – Samsung-Tablet mit Tastatur
  2. Herr C.-F. Sonntag, Schwerin – Laptop
  3. Frau A.Scheidt, Demmin – kleines Samsung-Tablet

Die restlichen Gewinnerinnen und Gewinner können Sie auf unserer Webseite einsehen. Alle Gewinnerinnen und Gewinner werden von uns direkt kontaktiert. Wir freuen uns, dass so viele von Ihnen teilgenommen haben.

Info zu Regressforderungen

Viele Praxen erreicht momentan Post der Krankenkassen mit Regressforderungen in zwei Formen:

  1. Akutbehandlung

Die Akutbehandlung hat ab Beginn ein Verfallsdatum von einem Krankheitsfall (aktuelles Quartal plus 3 weitere Quartale). Danach ist sie verfallen. Die nachfolgenden Stunden werden gestrichen.

  1. Kurzzeitzuschlag

Auch dieser hat ein Verfallsdatum von einem Krankheitsfall. Danach ist er nicht mehr abrechnungsfähig. Auch hier streicht die Kasse ersatzlos.

Es ist sehr ärgerlich, dass diese Ansprüche meist sehr verzögert (manchmal vergehen Jahre) bei Ihnen eintreffen. Dennoch haben die Krankenkassen mit diesem Vorgehen das Recht auf ihrer Seite.

Hierzu eine kurze Erklärung aus dem EBM-Kommentar: Die Gebührenordnungsposition 35152 ist höchstens 24-mal, die Gebührenordnungsposition 35591 höchstens 10-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Der Krankheitsfall wird dabei folgendermaßen definiert: „Seit 1. Januar 2004 enthält der § 21 Abs. 1 BMV-Ä eine spezielle Definition des Begriffs „Krankheitsfall“. Dieser ist nicht mit dem Begriff Krankheitsfall identisch, der für das Krankenhaus angewendet wird. Danach ist unter einem „Krankheitsfall“ in der EBM-Abrechnung die Gesamtdauer einer von derselben Arztpraxis (Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut, Berufsausübungsgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum) an demselben Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung zu verstehen, die sich über mehr als drei und bis zu vier Quartale erstreckt. Frühestens mit Beginn des vierten Quartals, das auf das Kalendervierteljahr folgt, in dem der Krankheitsfall eingetreten ist, kann von einem neuen Krankheitsfall ausgegangen werden, wenn eine weitere oder erneute Behandlung erforderlich ist.“

FAQ: PVS erklärt

Um unseren Kund:innen einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten, erklären wir in 2024 jeden Monat eine Funktion aus medatixx psyx. Diese Software-Einblicke und Erklärungen finden Sie im FAQ-Bereich unserer Website. Erklärungen zu Hasomed Elefant finden Sie ebenfalls auf der genannten Seite.


AUS DER PRAXIS


Umstieg von Windows 10 auf Windows 11

Der Umstieg von Windows 10 auf Windows 11 ist momentan ein großes Thema, da der Support für Windows 10 im Oktober 2025 endet. Man kann mithilfe einer Kompatibilitäts-Prüfung testen, ob der aktuelle Rechner das Upgrade problemlos verträgt. Hier finden Sie Informationen zum Umstieg auf Windows 11.

IT-Sicherheits-Kund*innen:
Ihre Rechner werden im nächsten Audit automatisiert geprüft. Wir senden Ihnen danach eine E-Mail mit Informationen zum bestmöglichen Umstieg.

Kund*innen ohne IT-Sicherheits-Paket:
Sie können sich gern bei uns melden und wir machen die o.g. Prüfung zum Umstieg auf Windows 11 kostenlos. Alle folgenden Installationen oder Umstellungen sind wie gehabt kostenpflichtig. Sollten Sie Fragen zu Paketen der IT-Sicherheit haben oder eine IT-Sicherheits-Betreuung durch uns wünschen, können sie sich auch gerne über unsere Webseite oder per E-Mail an info@edv-medizin.de melden.

Generell kann man sagen, dass bei vielen Rechnern dieses Upgrade möglich ist. Falls Sie sich das selbst zutrauen, denken Sie bitte an eine gute Datensicherung! Falls Probleme auftreten, können wir dann auf diese Sicherung zurückgreifen. Wenn Sie sich eine Umstiegs-Begleitung durch uns wünschen, melden Sie sich gern bei uns: über unsere Webseite oder per E-Mail an info@edv-medizin.de.

Hausmesse am 6.9.2024, 10-18 Uhr

Abschließend möchten wir kurz an das 20-jährige Firmenjubiläum erinnern. In jedem Quartal bieten wir Ihnen eine Aktion an.

Anstehend für das 3. Quartal ist unsere  Hausmesse mit Fortbildungen zu spannenden Themen. Neu dabei ist die VR-Lösung von
Das Programm ist sehr umfangreich.

Sie finden das Programm auf unserer Website. Sie können sich auch bereits über unsere Website zur Veranstaltung anmelden.

Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.


Letzte Infopost verpasst?

Lesen Sie alle Neuigkeiten für niedergelassene Psychotherapeut/-innen und Ärzt/-innen auf unserer Website, folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen oder abonnieren Sie die monatliche Infopost speziell für Praxisinhaberinnen und -inhaber.

Lesen Sie hier mehr

IT-Sicherheit in Praxen: BSI-Selbsttest machen – und unsere IT-Notfallkarte griffbereit haben

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich des Themas IT-Sicherheit in Arzt- und Psychotherapiepraxen angenommen. Und das ist eine gute Nachricht. Denn was bisher oft zwischen Behandlung, Abrechnung und Terminplanung untergegangen ist, bekommt jetzt Rückendeckung von höchster Stelle: mit konkreten Hilfen, klaren Abläufen und Material, das man tatsächlich benutzen kann. Dass eine Bundesbehörde eigene Broschüren für Praxen herausgibt, zeigt vor allem eines: Das Thema ist ernst. Und es betrifft alle – die große Gemeinschaftspraxis genauso wie die psychotherapeutische Einzelpraxis. Wer Patientendaten verarbeitet, verarbeitet besonders schützenswerte Daten. Keine Praxis darf auf eine Absicherung verzichten. Die BSI-Materialien im Überblick Zwei Dokumente lohnen den Blick: Machen Sie den Selbsttest Nehmen Sie sich eine halbe Stunde. Gehen Sie die Checkliste des

KI-Kompetenz in Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen

Online-Schulung: KI-Kompetenz für Praxen Buchen Sie die Schulung für sich und Ihr Praxispersonal. Kund*innen der IT-Sicherheit erhalten die Schulung kostenfrei. Direkt weiter zur Buchung Was der EU AI Act jetzt für Praxen bedeutet Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Praxisalltag. Was vor wenigen Jahren noch nach Zukunftstechnologie klang, wird inzwischen in vielen Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen ganz selbstverständlich eingesetzt: Telefonassistenten, Chatbots, automatische Dokumentation, Transkriptionssysteme oder KI-gestützte Entscheidungsunterstützungssysteme. Die Möglichkeiten sind groß, ebenso die Arbeitserleichterung und die Zeitersparnis. Gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und Verantwortlichkeit.  Seit August 2024 gibt es ein EU-Gesetz, das auch für Arzt- und Therapiepraxen gilt: den EU AI Act. Er regelt, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf – und betrifft vermutlich mehr aus

Aktuelle Sicherheitsvorfälle bei Fortinet und Ubiquiti: Das sollten Praxen jetzt wissen

Aktuell schlagen IT-Sicherheitsexperten und Behörden weltweit Alarm: Der Hersteller Fortinet und Ubiquiti UniFi OS, deren Produkte in vielen Unternehmen und Organisationen zur Absicherung von Netzwerken eingesetzt werden, steht gleich durch mehrere schwerwiegende Vorfälle im Fokus. Wir möchten Sie transparent informieren – und für unsere Kunden direkt Entwarnung geben. Was ist passiert? Im Mittelpunkt der aktuellen Berichte stehen Angriffe auf Fortinet-Systeme, bei denen weltweit zahlreiche Firewalls kompromittiert und Zugangsdaten entwendet wurden. Firewalls bilden eine zentrale Sicherheitskomponente eines Netzwerks und schützen die dahinterliegenden Systeme vor unbefugten Zugriffen. Gelangen Angreifer an diese Zugangsdaten, können sie unter Umständen auf weitere Netzwerkbereiche und sensible Daten zugreifen. Besonders kritisch: In vielen Fällen wurde keine neue Sicherheitslücke ausgenutzt. Stattdessen konnten Angreifer auf Zugangsdaten zugreifen, die über längere

psyx-Wechsel: So einfach geht’s – Erfahrungen, Ablauf und Vorteile

Die Digitalisierung schreitet voran, Honorarkürzungen stellen Praxen vor neue Herausforderungen – und ein Wechsel des Praxisverwaltungssystems kann hier die Chance auf Veränderung und Kosteneinsparungen bieten. Doch wie läuft ein solcher Wechsel ab? Was berichten Kund:innen nach über einem Jahr mit psyx? Und welche Vorteile bietet das System konkret? In diesem Artikel geben wir Ihnen praktische Einblicke in den Wechselprozess, die Datenübernahme und die Kosten – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. 1. Warum zu psyx wechseln? Erfahrungen aus der Praxis Viele Praxen zögern vor einem Systemwechsel – verständlich, denn Umstellungen bedeuten zunächst Aufwand. Doch die Erfahrungen unserer Kund:innen zeigen: Es lohnt sich. Nach dem ersten Quartal berichten viele von: „Am Anfang war die Umgewöhnung eine Herausforderung – aber heute

Bevorstehende Veranstaltungen

Nach oben scrollen