Neuigkeiten
Hier finden Sie Informationen und Neuigkeiten der Hoenicke Systembetreuung GmbH für Ärzte und Psychotherapeuten.
Infopost 6/25 – Einfaches Stundenprotokoll per App, Digitales Dokumentieren
FÜR DIE PRAXIS Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema „Digital werden“ ist in aller Munde, aber was bedeutet das für Sie als Therapeut? Welche Ideen finden wirklich Anwendung in der Praxis? Diese Einblicke wollen wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung in den Praxen geben. Top 5: Digitale Anwendungen, die unsere Kund*innen nutzen Stundenprotokollierung per
Tipp des Monats 6/25 – Nachzügler-Abrechnungen
Nachzügler-Abrechnungen Wenn ein vollständiger Fall noch nicht abgerechnet wurde, kann er bis zu vier Quartale nach dem eigentlichen Abrechnungszeitraum abgerechnet werden. Lesen Sie auf unserer Website weitere Tipps
Ablösung des HZV Online Keys (HOK) durch Einführung des VHOK
In den nächsten Wochen wird die Mediverbund AG den HZV Online Key ablösen. Der derzeit eingesetzte Stick (HOK) wird durch eine hardwarelose Verbindung abgelöst. Da es zahlreiche Praxen gibt, die regelmäßig Probleme mit dem Stick haben bzw. hatten, dürfte diese Neuerung aus unserer Sicht Erleichterung schaffen. Leider haben wir bisher keinen Zeitplan erhalten. Außer, dass
Hoenicke Infopost 5/25 – Sichere digitale Patientenkommunikation
FÜR DIE PRAXIS Liebe Kund*innen und Leser*innen, wir möchten Sie heute über einige Neuerungen im Bereich Patientenkommunikation und Organisation informieren. Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass Hasomed sich entschlossen hat, die Zusammenarbeit mit uns als Servicepartner zu beenden. Dies hat sich durch einige öffentliche Meinungsverschiedenheiten schon länger angekündigt. Wir bedanken uns für
Tipp des Monats 5/25 – Übermittlungspauschale für eArztbriefe
Übermittlungspauschale für eArztbriefe Praxen haben zusätzlich zu der Pauschale weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für das Senden und Empfangen von eArztbriefen über KIM. Sie erhalten für den Versand 28 Cent (GOP 86900) und für den Empfang 27 Cent (GOP 86901) – maximal 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das regelt der Bundesmantelvertrag. Hinweis: Die Übermittlungspauschale
Hoenicke Infopost 4/25 – Neue IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV (§390)
FÜR DIE PRAXIS Liebe Kund*innen und Leser*innen, wie bereits im letzten Jahr angekündigt, hat die KBV die komplette Sicherheitsrichtlinie für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen umgestellt und angepasst. Diese Sicherheitsrichtlinie (§390 SGB) schützt Sie mit konkreten Umsetzungsvorgaben vor Cyberkriminalität und im Fall eines erfolgreichen Angriffs vor der Anschuldigung, „grob fahrlässig“ gehandelt zu haben. Wichtigste Bestandteile der
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