Tipp des Monats

Tipp des Monats 12/23

Kombination TP und AP Bei der Kombination von Einzel- und Gruppentherapie können sowohl die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als auch die Analytische Psychotherapie eingesetzt werden. Eine Behandlung mit beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren ist möglich. Das Stundenkontingent richtet sich bei einer Kombination beider Verfahren jeweils nach dem Verfahren aus, das überwiegend angewendet wird. Mehr Informationen dazu finden

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Tipp des Monats 10/23

Gruppenstunden Bei 80 Stunden Gruppe, haben sie 88 Stunden zur Verfügung: Für Therapien, die als reine Gruppenbehandlungen beantragt und genehmigt wurden, sieht die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) in § 11 Abs. 7 weiterhin vor, dass im Rahmen dieser genehmigten Gruppenbehandlung notwendige Einzelbehandlungen, die nicht beantragt wurden, im Verhältnis von einer Einzelbehandlung auf zehn Gruppenbehandlungen ohne

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Tipp des Monats 07/23

Mobiles KT In den neuen TI-Pauschale ist auch ein mobiles Kartenlesegerät enthalten. Es lohnt sich tatsächlich darüber nachzudenken, denn Sie können es u.a. für Hausbesuche verwenden oder wenn es Probleme beim Einlesen der Karten gibt. Der Besuch oder die Expo Übung kann mit der 01410 und der Therapiestunde abgerechnet werden. Dazu gehört die Wegepauschale von

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Tipp des Monats 06/23

Übende Interventionen Jede/-r die/der von der KV eine Abrechnungsgenemigung für Entspannungsübungen hat kann die 35111 die Übende Interventionen (Autogenes Training [AT], PMR etc.) abrechnen. Diese dauert 25 min und ist 38,50 € wert. In den meisten KVen ist die 35111 12 x im Krankheitsfall ohne Probleme abrechnungsfähig und kann beiden Verhaltenstherapeut*innen an die Therapie oder

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Tipp des Monats 03/23

Wirksamkeit einer Kündigung „Gemäß Gestaltungsrecht entfaltet sich die Rechtswirksamkeit einer Kündigung mit Zugang. Das heißt, mittels Einwurfeinschreiben ist der Vertragspartner verpflichtet, die Kündigung wirksam entgegen zu nehmen. Dabei gilt, wenn nicht anders benannt, der nächstmögliche Zeitpunkt. Sollte der Vertragsnehmer sich im Kündigungsdatum geirrt haben und ein früheres Datum als möglich benannt haben, gilt ebenfalls das

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