Tipp des Monats 10/23

Gruppenstunden

Bei 80 Stunden Gruppe, haben sie 88 Stunden zur Verfügung:

Für Therapien, die als reine Gruppenbehandlungen beantragt und genehmigt wurden, sieht die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) in § 11 Abs. 7 weiterhin vor, dass im Rahmen dieser genehmigten Gruppenbehandlung notwendige Einzelbehandlungen, die nicht beantragt wurden, im Verhältnis von einer Einzelbehandlung auf zehn Gruppenbehandlungen ohne besondere Antragstellung durchgeführt und mit der entsprechenden Gebührenordnungsposition einer Einzelbehandlung abgerechnet werden. Dabei sind die Einzelbehandlungen dem genehmigten Kontingent der Gruppenbehandlungen hinzuzurechnen.

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