Infopost 1/25


FÜR DIE PRAXIS


 

Liebe Kund*innen und Leser*innen,

das Team der Hoenicke Systembetreuung GmbH wünscht Ihnen ein frohes Neues Jahr 2025. Wir bedanken uns bei Ihnen für das Jahr 2024 und hoffen auf eine weiterhin so gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Bepunktet: Online-Schulungen Q4/24

Bevor wir starten, möchten wir kurz einen Nachtrag zu unseren Online-Schulungen im letzten Jahr geben: Für die Online-Schulungen wurden (insgesamt) 4 Fortbildungspunkte von der OPK gewährt. Wir werden die Teilnahmezertifikate in KW3/4 versenden. Diese können Sie dann einreichen, um Ihre Punkte zu erhalten.
Die Online-Schulungen werden auch in 2025 fortgeführt. Die Termine und Themen werden wir ab nächste Woche regelmäßig auf unserer Website eintragen. Es lohnt sich also immer mal ein Blick dorthin.

EBM-Erhöhung

Das neue Jahr 2025 beginnt gleich mit positiven Nachrichten: der EBM Punktwert hat sich erhöht und Sie bekommen mehr Vergütung So ist zum Beispiel die Vergütung für die KZT Stunde von 112,30 € auf 116,62 € gestiegen.

Videosprechstunde erweitert

Auch bei der Videosprechstunde gibt es Neuerungen. Es ist jetzt möglich Sprechstunde und Probatorik per Video durchzuführen. Der Erstkontakt wird weiterhin als persönliches Gespräch empfohlen, aber alle weiteren können per Video laufen.

FAQ: PVS erklärt

Um unseren Kund*innen einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten, erklären wir in 2024 jeden Monat eine Funktion aus medatixx psyx. Diese Software-Einblicke und Erklärungen finden Sie im FAQ-Bereich unserer Website. Erklärungen zu Hasomed Elefant finden Sie ebenfalls auf der genannten Seite.

 
 

AUS DER PRAXIS


 

ePA steht vor der Tür

Wie Sie alle wissen, steht die Einführung der EPA kurz bevor. In unserer Infopost aus dem Oktober und November hatten wir Ihnen bereits einige Infos zur ePA zur Verfügung gestellt. Die Beiträge finden Sie auf unserer Website.

An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass mit der Einführung der ePA die Umsetzung der IT-Sicherheit gemäß §390 SGB V noch wichtiger wird als zuvor. In den Veranstaltungen/ Informationen der Gematik und KBV wird zwar immer wieder betont, dass die Absicherung der Daten bei den Krankenkassen liegt, ABER der Arzt/die Ärztin oder Psychotherapeut*in immer zur Sicherheit der Daten gemäß §390 (ehemals §75b) verpflichtet bleibt. In der Praxis bedeutet dies: Wir schreiben direkt Dokumente von unserem Praxis-Rechner in die ePA. Dort ist die Krankenkasse für die Sicherheit zuständig. Auf unserem Praxis-Rechner gewährleisten wir die Sicherheit der Daten. Das kann die Krankenkasse nämlich nicht aus der Ferne.

Auch in unseren kostenlosen Online-Schulungen wurde die ePA mehrfach thematisiert. Speziell in der Veranstaltung vom 23.10. sind wir verstärkt darauf eingegangen. Sie finden alle bisherigen Veranstaltungs-Aufzeichnungen auf unserer Website. Da die Schulungen sehr gut angekommen sind, werden wir sie auch in 2025 fortführen. Die neuen Termine werden wir voraussichtlich in der KW3 veröffentlichen.

kostenlose Sicherheits-Tests

Wir bieten allen Kund*innen einen kostenlosen Test der Sicherheit per Fernwartung an. Sie können sich über unsere E-Mail info@edv-medizin.de bei uns melden und einen Test anfragen.

Alle Kund*innen, die schon die IT-Sicherheit über unsere Firma gebucht haben, brauchen diesen Test natürlich nicht.


Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.


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psyx-Wechsel: So einfach geht’s – Erfahrungen, Ablauf und Vorteile

Die Digitalisierung schreitet voran, Honorarkürzungen stellen Praxen vor neue Herausforderungen – und ein Wechsel des Praxisverwaltungssystems kann hier die Chance auf Veränderung und Kosteneinsparungen bieten. Doch wie läuft ein solcher Wechsel ab? Was berichten Kund:innen nach über einem Jahr mit psyx? Und welche Vorteile bietet das System konkret? In diesem Artikel geben wir Ihnen praktische Einblicke in den Wechselprozess, die Datenübernahme und die Kosten – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. 1. Warum zu psyx wechseln? Erfahrungen aus der Praxis Viele Praxen zögern vor einem Systemwechsel – verständlich, denn Umstellungen bedeuten zunächst Aufwand. Doch die Erfahrungen unserer Kund:innen zeigen: Es lohnt sich. Nach dem ersten Quartal berichten viele von: „Am Anfang war die Umgewöhnung eine Herausforderung – aber heute

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Koch

Frau Koch, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Praxisinhaberin in Berlin, hat mit ihrem Team den Wechsel zu medatixx psyx gewagt. Im Gespräch erzählt sie, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat – und warum sie den Schritt heute wieder so machen würde. „Der Wechsel war einfacher als gedacht – und die Unterstützung durch Hoenicke hat uns jeden Schritt erklärt. Heute würde ich keine Sekunde zögern, es wieder zu tun.“

Wechsel zu medatixx psyx – Referenz Frau Schwarz

Frau Dr. Gudrun Schwarz, Psychologische Psychotherapeutin, Praxisinhaberin in Greifswald, ist zu medatixx psyx gewechselt und erzählt, wie die neue Praxissoftware ihren Arbeitsalltag verändert hat.
„Der Wechsel war eine klare Sache: weg von den täglichen Ärgerlichkeiten, hin zu einem System, das mich wirklich unterstützt.“ Besonders überzeugt hat sie die klare, moderne Oberfläche von psyx, die ihr Sicherheit und Intuitivität gibt:
„Ich traue mich jetzt, Dinge auszuprobieren – ohne Angst, dass etwas schiefgeht.“

Mobile Kartenlesegeräte: Flexibilität und Sicherheit für Ihre Praxis

In einer Zeit, in der die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasant voranschreitet, ist die Verfügbarkeit von Patientendaten zu jeder Zeit und an jedem Ort entscheidend. Doch was tun, wenn die Internetverbindung ausfällt oder die Telematikinfrastruktur (TI) nicht verfügbar ist? Hier kommen mobile Kartenlesegeräte ins Spiel – eine flexible und sichere Lösung für Ihre Praxis. Warum mobile Kartenlesegeräte? Mit der zunehmenden Verbreitung des TI-Gateways als zentrale Lösung entfällt zwar der klassische Konnektor in der Praxis. Allerdings bedeutet dies auch: Bei einem Ausfall der Internetverbindung oder der TI-Verbindung können keine Versichertenkarten gelesen werden. Zwar bietet der Gesetzgeber Alternativen wie den Überweisungsschein oder den (elektronischen) Versichertennachweis – doch wer auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf mobile Kartenlesegeräte. Vorteile auf einen Blick: Einschränkungen: Geräte

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