FÜR DIE PRAXIS
Liebe Kund*innen und Leser*innen,
das Team der Hoenicke Systembetreuung GmbH wünscht Ihnen ein frohes Neues Jahr 2025. Wir bedanken uns bei Ihnen für das Jahr 2024 und hoffen auf eine weiterhin so gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Bepunktet: Online-Schulungen Q4/24
Bevor wir starten, möchten wir kurz einen Nachtrag zu unseren Online-Schulungen im letzten Jahr geben: Für die Online-Schulungen wurden (insgesamt) 4 Fortbildungspunkte von der OPK gewährt. Wir werden die Teilnahmezertifikate in KW3/4 versenden. Diese können Sie dann einreichen, um Ihre Punkte zu erhalten.
Die Online-Schulungen werden auch in 2025 fortgeführt. Die Termine und Themen werden wir ab nächste Woche regelmäßig auf unserer Website eintragen. Es lohnt sich also immer mal ein Blick dorthin.
EBM-Erhöhung
Das neue Jahr 2025 beginnt gleich mit positiven Nachrichten: der EBM Punktwert hat sich erhöht und Sie bekommen mehr Vergütung So ist zum Beispiel die Vergütung für die KZT Stunde von 112,30 € auf 116,62 € gestiegen.
Videosprechstunde erweitert
Auch bei der Videosprechstunde gibt es Neuerungen. Es ist jetzt möglich Sprechstunde und Probatorik per Video durchzuführen. Der Erstkontakt wird weiterhin als persönliches Gespräch empfohlen, aber alle weiteren können per Video laufen.
FAQ: PVS erklärt
Um unseren Kund*innen einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten, erklären wir in 2024 jeden Monat eine Funktion aus medatixx psyx. Diese Software-Einblicke und Erklärungen finden Sie im FAQ-Bereich unserer Website. Erklärungen zu Hasomed Elefant finden Sie ebenfalls auf der genannten Seite.
AUS DER PRAXIS
ePA steht vor der Tür
Wie Sie alle wissen, steht die Einführung der EPA kurz bevor. In unserer Infopost aus dem Oktober und November hatten wir Ihnen bereits einige Infos zur ePA zur Verfügung gestellt. Die Beiträge finden Sie auf unserer Website.
An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass mit der Einführung der ePA die Umsetzung der IT-Sicherheit gemäß §390 SGB V noch wichtiger wird als zuvor. In den Veranstaltungen/ Informationen der Gematik und KBV wird zwar immer wieder betont, dass die Absicherung der Daten bei den Krankenkassen liegt, ABER der Arzt/die Ärztin oder Psychotherapeut*in immer zur Sicherheit der Daten gemäß §390 (ehemals §75b) verpflichtet bleibt. In der Praxis bedeutet dies: Wir schreiben direkt Dokumente von unserem Praxis-Rechner in die ePA. Dort ist die Krankenkasse für die Sicherheit zuständig. Auf unserem Praxis-Rechner gewährleisten wir die Sicherheit der Daten. Das kann die Krankenkasse nämlich nicht aus der Ferne.
Auch in unseren kostenlosen Online-Schulungen wurde die ePA mehrfach thematisiert. Speziell in der Veranstaltung vom 23.10. sind wir verstärkt darauf eingegangen. Sie finden alle bisherigen Veranstaltungs-Aufzeichnungen auf unserer Website. Da die Schulungen sehr gut angekommen sind, werden wir sie auch in 2025 fortführen. Die neuen Termine werden wir voraussichtlich in der KW3 veröffentlichen.
kostenlose Sicherheits-Tests
Wir bieten allen Kund*innen einen kostenlosen Test der Sicherheit per Fernwartung an. Sie können sich über unsere E-Mail info@edv-medizin.de bei uns melden und einen Test anfragen.
Alle Kund*innen, die schon die IT-Sicherheit über unsere Firma gebucht haben, brauchen diesen Test natürlich nicht.
Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.
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