FÜR DIE PRAXIS
Hoenicke Online-Schulung
Wir möchten uns für die vielen Teilnehmer*innen an unserer ersten kostenlosen Online-Schulung bedanken. Die Themen ePA für alle und eArztbrief in medatixx / medatixx psyx wurden sehr interessiert aufgenommen und die Fragerunde zum Abschluss für alle Anliegen zum Praxisalltag genutzt. An der Stelle auch nochmals ein Dank an Herrn Benjamin Hess für die immer wieder gute Unterstützung bei allen Projekten der Hoenicke Systembetreuung GmbH.
Schauen Sie sich hier die Aufzeichnung in unserem YouTube-Kanal an.
Nächster Schulungstermin
26.11.2024 von 17 – 18:30 Uhr
Inhalte
- Rückblick auf die letzte Schulung
- Erklärung zur Telematik (Wann brauche ich welche Telematik-Funktion und welche kann ich schon nutzen?)
- Terminkalender-Erinnerung in medatixx/ medatixx psyx
- offene Fragerunde
FAQ: PVS erklärt
Um unseren Kund*innen einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten, erklären wir in 2024 jeden Monat eine Funktion aus medatixx psyx. Diese Software-Einblicke und Erklärungen finden Sie im FAQ-Bereich unserer Website. Erklärungen zu Hasomed Elefant finden Sie ebenfalls auf der genannten Seite.
AUS DER PRAXIS
ePA Spickzettel & Praxisaushang
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat einen Praxisaushang vorbereitet, den Sie gern nutzen können. Laden Sie den Praxisaushang gleich runter. Einen guten Überblick zum Thema finden Sie im ePA-Spickzettel der Gematik.
Wenn Sie Fragen haben oder eine IT-Sicherheits-Betreuung durch uns wünschen, können sie sich auch gerne über unsere Webseite oder per E-Mail an info@edv-medizin.de melden.
eRechnung wird Pflicht
Viele von Ihnen fragen aktuell nach der Einführung der eRechnung und welche Auswirkungen das für Sie und Ihre Praxis hat. Wir versuchen mal das Wichtigste zusammenzufassen:
In den meisten Praxisverwaltungssystemen wird die eRechnung umgesetzt. Diese ist nicht nur für die Patient*innen wichtig, denn auch Rechnungen an Arbeitsamt, Rentenkasse oder Supervision müssen fortlaufend und später als eRechnung versandt werden.
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F., gem. Vermittlungsergebnis v. 21.2.2024, zuvor Abs. 39) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.
Bei Haufe findet sich ein guter Überblick dazu.
Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.
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