Anlage 1 Punkt 9 und 10: Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit
Als Praxisinhaber:in haben Sie die Pflicht, alle Mitarbeiter:innen im Rahmen von Schulungen zum Thema Informationssicherheit zu sensibilisieren und zu informieren. Dadurch soll die fehlerhafte Benutzung bzw. Konfiguration der IT vermieden werden. Außerdem müssen die Mitarbeiter:innen in den sicheren Umgang mit Komponenten eingewiesen werden. In der IT Sicherheitsrichtlinie der KBV sind unter Punkt 9 die Inhalte solcher Schulungen stichwortartig aufgeführt. Themen sind unter anderem der Schutz vor Viren und Schadsoftware, Umgang mit Internet und E-Mail Diensten uvm.
Bereits im Rahmen unserer Audits halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren bzw. sensibilisieren sie. Zusätzlich haben Sie so wie Ihre Mitarbeiter:innen die Möglichkeit an unseren Schulungen im Rahmen unseres Qualitätszirkels teilzunehmen. Weitere Infos sowie die Termine finden Sie unter https://edv-medizin.de/schulungen/
