Gruppentherapie als Doppelstunde

Ab 1. Oktober können Sie Gruppentherapien (EBM-Abschnitt 35.2.2) zweimal am selben Behandlungstag abrechnen, jeweils 100 Minuten, ohne Pause und ohne zwei getrennte Sitzungen. Die Psychotherapie-Vereinbarung sah das bereits vor, jetzt hat der Bewertungsausschuss den EBM entsprechend angepasst.

Die Regelung im VT-Bereich, nach der die 35112 kombiniert werden darf, bleibt davon unberührt.

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