Tipp des Monats 7/24

Gruppentherapie

Für Therapien, die als reine Gruppenbehandlungen beantragt und genehmigt wurden, sieht die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) in § 11 Abs. 7 weiterhin vor, dass im Rahmen dieser genehmigten Gruppenbehandlung notwendige Einzelbehandlungen, die nicht beantragt wurden, im Verhältnis von einer Einzelbehandlung auf 10 Gruppenbehandlungen ohne besondere Antragstellung durchgeführt und mit der entsprechenden Gebührenordnungsposition einer Einzelbehandlung abgerechnet werden. Dabei sind die Einzelbehandlungen dem genehmigten Kontingent der Gruppenbehandlungen hinzuzurechnen.

Das bedeutet, Sie haben bei 80 Stunden Langzeittherapie 80 Stunden Gruppe und 8 Stunden Einzeltherapie.

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