Infopost 3/24


FÜR DIE PRAXIS


eArztbrief ist nun Pflicht

Seit 1.3.2024 ist der eArztbrief verpflichtend, das heißt jeder von Ihnen braucht eine KIM Adresse und die Möglichkeit zum Empfang des eAztbriefes.

Die KV hat mehrere Möglichkeiten, zu kontrollieren, ob sie eine KIM Adresse oder einen notwendigen eHBA/ePTA haben. Kontrollieren Sie daher bitte dringend folgende Punkte:

  • eHBA/ePTA bestellt und online freigeschaltet (Arztausweis / Psychotherapeutenausweis)
  • KIM Adresse installiert und registriert (nicht nur bestellt)

Sollten sie unsicher bezüglich der KIM Adresse sein, melden Sie sich gern per E-Mail bei uns und wir prüfen kostenlos für Sie, ob sie im VZD (Adressbuch) stehen. Bitte vergessen Sie nicht, uns in der Anfrage-E-Mail Ihre Praxisadresse sowie Ihren Namen mitzuteilen.

Für diejenigen, die Probleme bei der KIM-Installation oder dem eHBA/ePTA haben, stehen wir gerne zur Unterstützung zur Verfügung.

FAQ: PVS erklärt

Um unseren Kund:innen einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten, erklären wir in 2024 jeden Monat eine Funktion aus medatixx psyx und Hasomed Elefant. Diesen Monat zeigen wir Ihnen, wie Sie die Heilmittelverordnung für Ergotherapie erstellen.

Diese Software-Einblicke und Erklärungen finden Sie ab heute auf unserer Website.


AUS DER PRAXIS


Blanko-Verordnung Ergotherapie

Ab 1.4.2024 haben Sie die Möglichkeit, Blanko-Verordnungen für Ergotherapie auszustellen. Das bedeutet, die Ergotherapeut*innen entscheiden dann selbst, was und in welchem Umfang sie in der Behandlung durchführen möchten. Die Haftung liegt in diesem Fall auch voll beim/ bei der Ergotherapeuten/ Ergotherapeutin.

Ein neues Formular gibt es nicht. Vielmehr wird auf dem bestehenden Verordnungsformular 13 „Blankoverordnung“ in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ aufgedruckt, sollte der Arzt oder Psychotherapeut das entschieden haben.

20 Jahre Hoenicke Systembetreuung

Noch etwas in eigener Sache: Wie Ihnen allen bekannt ist, feiern wir dieses Jahr 20-jähriges Bestehen. Der 5 %-Rabatt aus dem ersten Quartal läuft noch bis zum 31.03.2024. Diesen können sie natürlich bis dahin noch voll nutzen. Bitte geben Sie dafür vor dem Auftrag dem Techniker Bescheid, dass sie die 5 % nutzen wollen. Das gilt weiterhin nicht für laufende Kosten, nur einmalige Abrechnungen und ist nur einmal pro Kunde und Auftrag einlösbar.

Für das zweite Quartal haben wir uns ein Gewinnspiel überlegt, die Einladungskarten sollten Sie in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten finden. Dabei gibt es 20 praktische Preise für Ihre Praxis zu gewinnen. Machen Sie also gern mit.

Als Höhepunkt des Jahres haben wir am 6. September eine Hausmesse mit CME-Fortbildungssymposium in Bandelstorf bei Rostock geplant. Einen Einblick in die Vorträge werden wir auch online stellen. Tragen sie sich den 06.09.2024 schon mal in den Kalender und freuen sie sich auf Vorträge von Herrn Ecklebe von der KVMV über digitale Praxen und IT-Sicherheit, Herrn Hoenicke zur EBM-Abrechnung und CME-Fortbildungen. Das Programm finden Sie auf unserer Website. Es wird dauernd aktualisiert. Sie können sich auch bereits über unsere Website zur Veranstaltung anmelden.


Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.


Letzte Infopost verpasst?

Lesen Sie alle Neuigkeiten für niedergelassene Psychotherapeut/-innen und Ärzt/-innen auf unserer Website, folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen oder abonnieren Sie die monatliche Infopost speziell für Praxisinhaberinnen und -inhaber.

Nach oben scrollen