Infopost 7/24


FÜR DIE PRAXIS


 

Abrechnungsempfehlungen GOÄ

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt und diese erhöht. 

Eine detaillierte Übersicht über die Änderungen, die Leistungsziffern und die Vergütung finden Sie auf unserer Webseite.

Übermittlungspauschale E-Arztbriefe

Nach Informationen der KBV haben GKV-Spitzenverband und KBV beschlossen, die Geltungsdauer für die Übermittlungspauschale für E-Arztbriefe nochmals zu verlängern – und abzuwarten, bis das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz beschlossen ist.
Wer E-Arztbriefe über einen KIM-Dienst versendet, kann also nach wie vor 28 Cent über die GOP 86900 abrechnen, für den Empfang gibt es weiterhin 27 Cent (GOP 86901) – bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro pro Ärztin/Arzt im Quartal.

Zugleich ist mit dem 3. Quartal die gesetzliche Pflicht in Kraft getreten, dass Praxen in der Lage sein müssen, E-Arztbriefe zu empfangen. Daran ist auch der Erhalt der vollen TI-Pauschale geknüpft. Eine Ausnahme gibt es laut KBV allerdings weiter für Ärzte, deren Praxis-EDV-Anbieter das E-Arztbrief-Modul noch nicht zur Verfügung stellt. Nahezu 33 Millionen E-Arztbriefe wurden bereits via KIM versendet, meldet die gematik auf ihrem TI-Dashboard.

FAQ: PVS erklärt

Um unseren Kund:innen einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten, erklären wir in 2024 jeden Monat eine Funktion aus medatixx psyx. Diese Software-Einblicke und Erklärungen finden Sie im FAQ-Bereich unserer Website. Erklärungen zu Hasomed Elefant finden Sie ebenfalls auf der genannten Seite.

 
 

AUS DER PRAXIS


 

Neuzertifizierung IT-Sicherheit nach §75b (zukünftig § 390 SGB V)

Die Hoenicke Systembetreuung GmbH hat die Neuzertifizierung der KBV Sicherheitsrichtlinie gemäß §75b (zukünftig § 390 SGB V) diesmal sogar mit 2 Mitarbeitenden, Benjamin Hess und David Kottke, für die nächsten 3 Jahre erfolgreich verlängert. Alle Kundinnen und Kunden, die bei uns die IT-Sicherheit nach §75 b gebucht haben, werden wir nun Schritt für Schritt auf den § 390 umstellen. Die KBV hat und wird in diesem Zuge auch einige Umstellungen in der Richtline machen. Diese werden selbstverständlich bei allen Kundinnen und Kunden berücksichtigt.

Für alle, die noch keine IT-Sicherheit über unsere Firma gebucht haben: der § 390 (früher §75b) ist eine Gesetzgebung nach SGB und regelt die IT-Sicherheit in Ihrer Praxis. Das heißt, hier wird geregelt, was Sie machen MÜSSEN, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter und informieren Sie sich über unsere Pakete zur IT-Sicherheit. Mit dieser neuen Zertifizierung sind wir weiterhin kompatibel mit allen TI Anbietern und Anschlussarten der Telematik Infrastruktur (Box Konnektor, RZ Konnektor oder TI-Gateway)

Wenn Sie Fragen haben oder eine IT-Sicherheits-Betreuung durch uns wünschen, können sie sich auch gerne über unsere Webseite oder per E-Mail an info@edv-medizin.de melden.


Zertifizierungen der Hoenicke Systembetreuung GmbH:
David Kottke (Nord), ISAP/20240627/36/00212024, gültig bis 26.06.2027
Benjamin Hess (Süd), ISAP/20240620/36/00332021, gültig bis 19.06.2027

Hausmesse am 6.9.2024, 10-18 Uhr

An dieser Stelle auch nochmal ein Danke für das wahnsinnige Interesse an unserer Hausmesse. Wir freuen uns sehr über Ihre Anmeldungen und sind schon sehr aufgeregt, ob Ihnen das bunte Programm am 06.09.2024 in Bandelstorf gefallen wird.

Lesen Sie mehr auf unserer Webseite.

Hier finden Sie unseren Tipp des Monats.


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