Tipp des Monats 12/24 – GOÄ 801 & Befundomat
GOÄ 801 & Befundomat Durch die Änderungen im GOPT-Bereich hat sich eine neue Abrechnungsziffer in den Vordergrund gespielt, die Ziffer 801: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds (2,3 facher Satz: 33,52 € – keine Beschränkung, keine Ärzteziffer mehr) Diese besagt, dass man an JEDE Stunde die 801 anrechnen darf. Voraussetzung ist natürlich eine Befundung des Patienten. […]
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