Tipp des Monats 12/24

GOÄ 801 & Befundomat

Durch die Änderungen im GOPT-Bereich hat sich eine neue Abrechnungsziffer in den Vordergrund gespielt, die Ziffer 801: Erhebung des aktuellen psychischen Befunds (2,3 facher Satz: 33,52 € – keine Beschränkung, keine Ärzteziffer mehr)

Diese besagt, dass man an JEDE Stunde die 801 anrechnen darf. Voraussetzung ist natürlich eine Befundung des Patienten. Diese machen Sie selbstverständlich. Die Frage ist nur, wie weist man sie bei einer evtl. Kontrolle nach?

Der Befundomat erstellt Ihnen einen Befund, nach einem gewissen Standard und gibt Ihnen die Möglichkeit, diesen zu kopieren und direkt in die Akte (psyx neuer Eintrag B) zu speichern. Dieser Befund reicht, um die 801 abzurechnen. Den Befundomat können sie natürlich auch für die gesetzlich versicherten Patient*innen nehmen und ihn z.B. für Gutachten nutzen.


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