Tipp des Monats 2/25 – DiGA-Abrechnung

DiGA-Abrechnung

Die Abrechnung von DiGA erfolgt auf verschiedenen Wegen. Dabei ist zu beachten, dass die Erstverordnung nicht mehr abrechnungsfähig ist. Die Abrechnung erfolgt erst bei den Folge-Kontrollen und im Verlauf.

DiGA, die nicht in der Direktliste der KBV aufgeführt sind, können über die Pauschale 86700 abgerechnet werden. 

Dauerhaft aufgenommene DiGA finden Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem mit den GOP 0147x oder 3078x.


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